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18721931244@139.com
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Raum 1441, Zone F, 40, Lane 689, Lufeng Road, Baoshan, Shanghai
Bozhang Umweltschutz Technologie (Shanghai) Co., Ltd.
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18721931244
Raum 1441, Zone F, 40, Lane 689, Lufeng Road, Baoshan, Shanghai
Messkalibrierungsprüfung
Kalibrierung von Messgeräten für Kunden/Um zeitaufwendige, aufwendige und unbequeme Probleme zu überprüfen, bietet das Unternehmen speziell einen One-Stop-Service für Inspektionen und Reparaturen.
Einer,Dienstleistungen
1Liefer- oder Empfängergeräte, One-Stop-Kalibrierung, Proofreading, AusgabeInstitut für Messprüftechnik in Shanghai Quantitätsprüfzentrum、Chinesisches Institut für StrahlenschutzKalibrieren、TestZertifizierungen(Nach Vertragsvereinbarung);
2Wartung und Reparaturdienste für verschiedene Arten von Messgeräten im Bereich des Unternehmens;
3Kauf und Vertrieb von Messgeräten im Bereich des Unternehmens.
Zwei,Serviceprozess
1Der Kunde kann telefonisch, per Post oder Online-Kommunikation buchen, um die Zeit, den Inhalt und die Gebühren der Dienstleistung bei beiden Parteien zu bestätigen.(Kosten für die einfache Instrumentkalibrierung)Nach den Details bestimmen Sie die Art und Weise, wie das Gerät sendet und empfängt wird, und buchen Sie einen TerminMesskalibrierungsprüfung;
2Nachdem unser Unternehmen das Gerät empfangen hat, bestätigt es die Art, die Anzahl der Messgeräte aus der Box und überprüft das Aussehen und das Zubehör.(Bei besonderen Anfragen bitte auf der Sendeliste angeben)Reparatur von Geräten, Festlegung der Reparaturkosten, Unterzeichnung von Reparatur- und Proofreadingsverträgen, Etikettierung und Registrierung(Liefereinheit+Zeit+Gerätenamen+Kontaktform F);
3Die Messgeräte werden von unserem Kommissar an die Messprüfungsbehörde gesendet, um den Übertragungsprozess abzuschließen;
4Nach Abschluss der Probenprüfung wird unser Unternehmen in der vereinbarten WeiseAusrüstungZertifikate, Zusatzkarten für Benutzer, Bestätigung der Benutzeraufzeichnung.
III. Zahlungsmethode
Der Kunde kann Bargeld, Überweisung, Jahresabschluss usw. bezahlen, der Jahresabschlussbenutzer muss einen Servicevertrag unterzeichnen.
Anhang:
Durchführungsvorschriften der Volksrepublik China
(Genehmigt vom Staatsrat am 19. Januar 1987, veröffentlicht vom Nationalen Messamt am 1. Februar 1987)
Kapitel 1 Allgemeine Regeln
Artikel 1 Diese Regeln werden gemäß den Bestimmungen des Messgesetzes der Volksrepublik China festgelegt.
Artikel 2 Der Staat führt das gesetzliche System der Messeinheiten durch. Die Aufhebung von Namen, Symbolen und Nichtstaatlichen gesetzlichen Messeinheiten der staatlichen gesetzlichen Messeinheiten wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften des Staatsrates über die einheitliche Anwendung der gesetzlichen Messeinheiten in unserem Land durchgeführt.
Artikel 3 Der Staat entwickelt die Messtätigkeit systematisch, rüstet die Messprüfungseinrichtungen auf allen Ebenen mit moderner Messtechnik aus, dient dem Bau der sozialistischen Modernisierung, gewährleistet die Messsicherheit für die industrielle und landwirtschaftliche Produktion, den Aufbau der Verteidigung, wissenschaftliche Experimente, den inneren und ausländischen Handel sowie die Gesundheit und Sicherheit des Volkes und schützt die Interessen des Staates und des Volkes.
Kapitel II Messbenchmark- und Messstandardgeräte
Artikel 4 Die Verwendung von Messbenchmarkgeräten (kurz als Messbenchmarks bezeichnet, im Folgenden dieselbe) muss die folgenden Bedingungen erfüllen: (a) durch die staatliche Zertifizierung; b) die für eine normale Arbeit erforderlichen Umweltbedingungen haben; (3) kompetentes Personal zur Erhaltung, Wartung und Verwendung; d) ein gutes Managementsystem haben. Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können sie nach Genehmigung der Messverwaltung des Staatsrates und Ausstellung von Messbenchmarkzertifikaten verwendet werden.
Artikel 5 Ohne Genehmigung der Messverwaltungsbehörde des Staatsrates dürfen keine Einheiten und Einzelpersonen die Messwerte demontieren, ändern oder ihre Messprüfung selbst unterbrechen.
Artikel 6 Die Messwerte der Messwerte müssen mit den internationalen Messwerten übereinstimmen. Die Messverwaltung des Staatsrates ist berechtigt, die Messwerte abzuschaffen, die hinter dem technischen Niveau liegen oder die Arbeitsbedingungen nicht an die Bedürfnisse angepasst sind.
Artikel 7 Die Verwendung von Messgeräten (kurz als Messgeräte bezeichnet, im Folgenden dieselbe) muss die folgenden Bedingungen erfüllen:
(a) durch Messprüfung qualifiziert;
b) die für eine normale Arbeit erforderlichen Umweltbedingungen haben;
(3) kompetentes Personal zur Erhaltung, Wartung und Verwendung;
d) ein gutes Managementsystem haben.
Artikel 8 Die Normen für die öffentliche Messung in der Gesellschaft haben eine notarische Wirkung bei der Durchführung der messlichen Überwachung. Die von den lokalen Volksregierungen auf der Bezirksebene oder höher festgelegten Maßverwaltungsbehörden auf der höchsten Ebene in diesem Verwaltungsgebiet festgelegten Maßnormen für soziale Versorgung müssen bei den oberen Volksregierungen auf der höheren Ebene bewertet werden; Andere Ebenen werden von der lokalen Volksregierung gemessen und von der Verwaltung geprüft. Nach der Prüfung, die den Bedingungen des Artikels 7 dieser Regeln entspricht und das Prüfungszertifikat erlangt hat, kann es nach der Genehmigung der Ausgabe eines Zertifikates für soziale Messnormen von den Verwaltungsbehörden der Volksregierung auf der Bezirksebene oder höher verwendet werden.
Artikel 9 Die von den zuständigen Behörden des Staatsrates und den zuständigen Behörden der Volksregierungen der Provinzen, autonomen Gebiete und Gemeinden festgelegten höchsten Messnormen für diese Abteilung werden von den entsprechenden Verwaltungsbehörden der Volksregierung geprüft, erfüllen die in Artikel 7 festgelegten Bedingungen und erhalten eine Prüfungszertifizierung, die von den zuständigen Behörden genehmigt wird.
Artikel 10 Unternehmen und Unternehmenseinheiten, die die höchsten Messstandards für diese Einheit festlegen, müssen die Beurteilung an die Messverwaltungsbehörde der Volksregierung auf der gleichen Ebene wie ihre zuständigen Behörden beantragen. Gemeindeunternehmen beantragen eine Bewertung bei der lokalen Volksregierung auf Bezirksebene. Nach der Prüfung, die den Bedingungen des Artikels 7 dieser Regeln entspricht und eine Prüfungszertifizierung erhält, können Unternehmen und Betriebseinheiten diese verwenden und bei ihren zuständigen Behörden einreichen.
Kapitel 3 Messprüfung
Artikel 11 Einheiten und Einzelpersonen, die die Messnormen anwenden, die eine obligatorische Prüfung durchführen, müssen eine periodische Prüfung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde der Volksregierung beantragen, die die Prüfung dieser Messnormen leitet. Einheiten und Einzelpersonen, die Arbeitsmessgeräte verwenden, die eine obligatorische Prüfung durchführen, sollten eine regelmäßige Prüfung bei der von der Messverwaltung der Volksregierung auf Bezirksebene (Gemeinde) ernannten Messprüfstelle beantragen. Wenn eine lokale Prüfung nicht möglich ist, wenden Sie sich an die von der Messverwaltung der oberen Volksregierung ernannte Messprüfungsbehörde um eine periodische Prüfung.
Artikel 12 Unternehmen und Unternehmenseinheiten müssen mit der Produktion, der wissenschaftlichen Forschung und der Betriebsführung entsprechenden Messprüfanlagen ausgestattet sein, spezifische Prüfungsverwaltungsmethoden und -regelungen festlegen, einen detaillierten Katalog der Messgeräte und den entsprechenden Prüfzyklus festlegen, um sicherzustellen, dass die nicht zwingend geprüften Messgeräte regelmäßig geprüft werden.
Artikel 13 Die Messprüfung muss im Einklang mit dem Prinzip der wirtschaftlichen Vernunft und der Nähe vor Ort erfolgen und ist nicht von der Verwaltungsaussetzung und der behördlichen Behörde eingeschränkt.
Kapitel 4 Herstellung und Reparatur von Messgeräten
Artikel 14 Unternehmen und Unternehmenseinheiten beantragen, eine Lizenz für die Herstellung von Messgeräten zu erhalten, die von der Messverwaltung der Volksregierung auf der gleichen Ebene wie ihre zuständigen Behörden geprüft wird; Gemeindeunternehmen werden von der lokalen Volksregierung auf Bezirksebene geprüft. Nach der Prüfung und Qualifizierung, die "Lizenz für die Herstellung von Messgeräten", die Verwendung der nationalen einheitlichen Kennzeichnung zugelassen, kann die zuständige Behörde die Produktion genehmigen.
Artikel 15 Unternehmen und Geschäftseinheiten, die die Reparatur von Messgeräten in der Gesellschaft durchführen, können die Lizenz für die Reparatur von Messgeräten direkt bei der lokalen Volksregierung auf Bezirksebene (Gemeinde) beantragen, um eine Bewertung zu machen. Wenn die lokale Beurteilung nicht möglich ist, kann die Beurteilung bei der oberen Verwaltungsbehörde der lokalen Volksregierung beantragt werden. Nach der Prüfung, die die "Lizenz für Reparatur-Messgeräte" erhalten hat, kann die Verwendung der nationalen einheitlichen Vorschriften für das Zeichen und die Genehmigung des Betriebs zugelassen werden.
Artikel 16 Einzelhandelsunternehmen, die Messgeräte herstellen und reparieren, müssen an festen Orten tätig sein. Der Antrag auf eine Lizenz für die Herstellung von Messgeräten oder eine Lizenz für die Reparatur von Messgeräten wird nach dem in Artikel 15 dieser Regel vorgesehenen Verfahren bearbeitet. Jeder, der leicht zu betreiben ist, kann eine Betriebsgenehmigung beantragen, bevor er von der Prüfung und Genehmigung der Verwaltungsbehörde der Volksregierung der Region, in der er ankommt, genehmigt wird.
Artikel 17 Unternehmen, Geschäftseinheiten oder Einzelhandelsunternehmen, die eine Lizenz für die Herstellung von Messgeräten und eine Lizenz für die Reparatur von Messgeräten beantragen, werden bewertet:
a) Produktionsanlagen;
b) die Bedingungen der Fabrikprüfung;
c) die technische Lage des Personals;
d) die einschlägigen technischen Dokumente und Regelungen zur Messung.
Artikel 18 Jedes neue Produkt von Messgeräten, das noch nie im gesamten Land hergestellt wurde, muss durch die Typisierung geprüft werden. Nach der Qualifizierung der Typenbewertung sollten die Formalitäten der Typgenehmigung und der Ausstellung von Zertifikaten erfüllt werden. Landesweit wurde standardisiert, und neue Produkte von Messgeräten, die nicht von dieser Einheit hergestellt wurden, sollten Probentests durchgeführt werden. Nach Abschluss der Prüfung wird ein Zertifikat erteilt. Die Herstellung von Messgeräten, die keine Typgenehmigung haben oder keine Zertifizierung für Prototypenprüfe erhalten haben, ist nicht zulässig.
Artikel 19 Neue Produkttypen von Messgeräten werden von technischen Einrichtungen durchgeführt, die von der Messverwaltung des Staatsrates genehmigt wurden; Der Prototyp-Test wird von der technischen Einrichtung durchgeführt, die von der Messverwaltung der Provinzregierung genehmigt wurde. Die Art der neuen Produkte von Messgeräten wird von der lokalen Provinzverwaltung genehmigt. Das von der Provinzverwaltung genehmigte Modell der Volksregierung wird nach Zustimmung der Prüfung durch die Verwaltung des Staatsrates als landesweites allgemeines Modell verwendet.
Artikel 20 Die Einheit, die die Typisierung neuer Produkte und die Prüfung von Prototypen von Messgeräten beantragt, muss ein Prototyp neuer Produkte und die entsprechenden technischen Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen. Die Einheit, die für die Typifizierung neuer Produkte und die Prüfung von Prototypen von Messgeräten verantwortlich ist, muss die Prototypen und technischen Dokumente und Informationen, die von der Antragsteller zur Verfügung gestellt werden, vertraulich halten.
Artikel 21 Für die Herstellung und Reparatur von Messgeräten in Unternehmen und Betriebseinheiten sollten die zuständigen Behörden die Verwaltung verstärken, und die Verwaltungsbehörden der Volksregierung für Messgeräte auf Bezirksebene und höher haben das Recht, Überwachungsprüfungen durchzuführen, einschließlich Probenprüfungen und Überwachungsversuche. Alle Produkte ohne Qualifikationsdruck, Zertifikat oder nicht qualifizierte Messgeräte werden nicht aus der Fabrik verlassen.
Kapitel 5 Verkauf und Verwendung von Messgeräten
Artikel 22 Der ausländische Verkauf von Messgeräten in China muss das Antragsformular der Verwaltungsbehörde für Messgeräte des Staatsrates gemäß den Bestimmungen von Artikel 18 dieser Regeln genehmigen.
Artikel 23 Die Messverwaltungsbehörden der lokalen Volksregierungen auf oder über der Bezirksebene überwachen und prüfen die lokal verkauften Messgeräte. Messgeräte, die keinen Produkt-Qualifikationsdruck, Zertifikat und das Zeichen "Lizenz für die Herstellung von Messgeräten" haben, dürfen nicht verkauft werden.
Artikel 24. Keine Einheit oder Einzelperson darf Ersatzteile für fehlende Messgeräte betreiben und verkaufen, und keine fehlenden Ersatzteile zur Montage und Reparatur von Messgeräten verwenden.
Artikel 25. Keine Einheit oder Einzelperson darf am Arbeitsplatz nicht geprüfte Qualifikationsdrucke, Zertifikate oder Messgeräte verwenden, die den Prüfzyklus überschreiten und geprüft wurden. Die Verwendung von Messgeräten in Lehrbeispielen unterliegt dieser Einschränkung nicht.
Kapitel 6 Messüberwachung
Artikel 26 Die Aufgaben der Messverwaltungsbehörden des Staatsrates und der lokalen Volksverwaltungsbehörden auf Bezirksebene und höher, die die Umsetzung von Messgesetzen und -vorschriften überwachen und durchführen, sind:
(a) die Umsetzung der Richtlinien, Richtlinien und Vorschriften der nationalen Messarbeit und die Förderung der nationalen gesetzlichen Messeinheiten;
(2) Entwicklung und Koordination der Planung der Messtätigkeit, Festlegung von Messstandards und sozialen öffentlichen Messstandards und Organisation der Messwertübertragung;
3. Überwachung der Herstellung, Reparatur, Verkauf und Verwendung von Messgeräten;
(4) Durchführung von Messzertifizierungen, Organisation von Schiedsprüfungen und Vermittlung von Messstreitigkeiten;
(5) Überwachung und Prüfung der Umsetzung von Messgesetzen und -vorschriften und Behandlung von Verstößen gegen Messgesetze und -vorschriften gemäß den einschlägigen Bestimmungen dieser Regel.
Artikel 27 Die Messverwalter der Messverwaltungsbehörden der Volksregierung auf Bezirksebene oder höher sind für die Durchführung der Messaufsicht und -verwaltungsaufgaben verantwortlich; Der Messbeaufsichtiger ist verantwortlich für die Inspektion in den vorgesehenen Gebieten und Orten und kann bei Verstößen gegen Messgesetze und -vorschriften vor Ort behandeln und Verwaltungsstrafen durchführen. Der Messbeaufsichtiger muss nach der Prüfung und Qualifizierung von der Messverwaltung der Volksregierung auf Bezirksebene oder höher ernannt und die Überwachungsdokumente ausgestellt werden.
Artikel 28 Die von den Messverwaltungsbehörden der Volksregierung auf Bezirksebene oder höher gesetzlich eingerichteten Messprüfungsbehörden sind staatliche gesetzliche Messprüfungsbehörden. Seine Aufgaben sind: Verantwortlich für die Forschung, die Festlegung von Messmaßstäben, sozialen öffentlichen Messstandards, die Übertragung von Messwerten, die Durchführung von obligatorischen Prüfungen und anderen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Prüfungen, die Ausarbeitung technischer Spezifikationen, die Bereitstellung technischer Garantien für die Durchführung der Messüberwachung und die Durchführung der betreffenden Messüberwachungsarbeiten.
Artikel 29 Die Messprüfer der staatlichen gesetzlichen Messprüfungsbehörden müssen von den Messverwaltungsbehörden der Volksregierung auf der Bezirksebene oder höher geprüft und qualifiziert werden und die Messprüfungsdokumente erhalten. Die Prüfer anderer Einheiten werden von ihren zuständigen Behörden geprüft und bescheinigt. Ohne Messprüfungsdokumente darf keine Messprüfung durchgeführt werden. Die Reihe der technischen Aufgaben des Messprüfers wird von der Messverwaltung des Staatsrates mit den zuständigen Behörden ausgearbeitet.
Artikel 30 Die Messverwaltungsbehörden der Volksregierung auf oder über der Bezirksebene können bei Bedarf die Messprüfungseinrichtungen und technischen Einrichtungen anderer Einheiten in folgender Form ermächtigen, obligatorische Prüfungen und andere Prüfungs- und Prüfaufgaben im vorgeschriebenen Umfang durchzuführen:
a) die Berufs- oder Regionalprüfungsbehörden als gesetzliche Prüfbehörden zu genehmigen;
b) Ermächtigung zur Festlegung von Normen zur öffentlichen Messung der Gesellschaft;
(3) Ermächtigung einer Abteilung oder einer Einheit zur Durchführung einer obligatorischen Prüfung von Messgeräten zur obligatorischen Prüfung, die sie intern verwendet;
(4) die zuständigen technischen Einrichtungen zur Übernahme anderer gesetzlich vorgeschriebener Prüfungs- und Prüfaufgaben ermächtigen.
Artikel 31 Einrichtungen, die nach Artikel 30 dieser Regeln befugt sind, müssen folgende Vorschriften einhalten:
(1) die Personen, die von der autorisierten Einheit die Prüfung und Prüfung durchführen, müssen von der autorisierten Einheit geprüft und qualifiziert werden;
(2) Die entsprechenden Messnormen der autorisierten Einheit müssen durch die Messbenchmark oder die sozialen öffentlichen Messnormen geprüft werden;
(3) Die autorisierte Einheit übernimmt die autorisierte Prüfung und Prüfung und unterliegt der Aufsicht der autorisierten Einheit;
(4) Wenn die befugte Einheit Partei in einem Messstreit wird, wird die Vermittlung und das Schiedsverfahren von den zuständigen Volksverwaltungsbehörden der Messregierung auf der Landebene oder höher geprüft, wenn die beiden Parteien die Verhandlungen nicht allein lösen können.
Kapitel 7 Zertifizierung der Produktqualitätsprüfung
Artikel 32 Die Produktqualitätsprüfungsbehörden, die notarische Daten für die Gesellschaft zur Verfügung stellen, müssen von den Messverwaltungsbehörden der Volksregierung auf der Provinzebene oder höher zertifiziert werden.
Artikel 33 Inhalt der Zertifizierung der Produktqualitätsprüfung:
(a) die Leistung der Mess- und Prüfgeräte;
(2) die Arbeitsumgebung der Messprüfung, Prüfausrüstung und die Betriebsfähigkeiten des Personals;
(3) Gewährleistung eines einheitlichen, genauen Maßnahmen und eines fairen und zuverlässigen Managementsystems für die Prüfung von Daten.
Artikel 34 Nachdem die Produktqualitätsprüfungsbehörde einen Antrag auf Messzertifizierung eingereicht hat, werden die Messverwaltungsbehörden der Volksregierungen auf oder über der Provinzebene die Messprüfungsbehörden oder die autorisierten technischen Einrichtungen bestimmen, die nach Artikel 33 dieser Regeln bewertet werden. Nach der Beurteilung wird ein Zertifikat für die Zertifizierung der Messung von der Messverwaltung der Volksregierung auf oder über der Provinzebene ausgestellt, die den Antrag angenommen hat. Wenn Sie kein Zertifikat für die Messzertifizierung erhalten haben, dürfen Sie keine Qualitätskontrollen durchführen.
Artikel 35 Die Messverwaltungsbehörden der Volksregierung auf oder über der Provinzebene haben das Recht, die Qualitätsprüfungsbehörden, die die Messzertifizierung erfüllen, gemäß Artikel 33 dieser Regeln zu überwachen und zu prüfen.
Artikel 36 Die Produktqualitätsprüfungsbehörde, die bereits ein Zertifikat für die Messzertifizierung erhalten hat, muss nach den einschlägigen Bestimmungen dieser Regel eine einzelne Messzertifizierung beantragen, wenn ein neues Prüfobjekt hinzugefügt werden muss.
Kapitel 8 Mediation und Schiedsprüfung
Artikel 37 Die Messverwaltungsbehörden der Volksregierungen auf oder höher der Bezirksebene sind für die Vermittlung und die Schiedsprüfung von Messstreitigkeiten verantwortlich und können im Auftrag der Justizbehörde, der Vertragsverwaltungsbehörde, der ausländischen Schiedsbehörde oder anderer Einheiten die betreffenden Messprüfungsbehörden zur Schiedsprüfung bestimmen.
Artikel 38 Keine Partei darf im Rahmen der Vermittlung, des Schiedsverfahrens oder der Verfahrensverfahren den technischen Zustand der Messgeräte im Zusammenhang mit einem Messstreit ändern.
Artikel 39 Wenn sich die Parteien in einem Messstreit gegen die Schiedsprüfung widersetzen, können sie sich innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Schiedsprüfung bei der Messverwaltungsbehörde der oberen Volksregierung beschweren. Die obere Volksregierung misst die von der Verwaltung durchgeführte Schiedsprüfung als endgültige Schiedsprüfung.
Kapitel 9 Kosten
Artikel 40 Die Einrichtung von Messnormen für die Beurteilung, die Verwendung von Messgeräten für die Prüfung, die Herstellung von Messgeräten für die Herstellung von neuen Produkten für die Testung von Typen und Prototypen, die Herstellung und Reparatur von Messgeräten für die Genehmigung sowie die Anträge auf Messzertifizierung und Schiedsprüfung müssen Gebühren bezahlen, spezifische Gebühren oder Gebührenstandarden werden vom Staatsrat für die Verwaltung von Messgeräten und der staatlichen Finanz- und Preisabteilung einheitlich festgelegt.
Artikel 41 Die Prüfungen und Versuche, die von den Verwaltungsbehörden der Volksregierungen auf der Bezirksebene oder höher durchgeführt werden, werden ohne Gebühr gemessen. Die untersuchten Einheiten sind verpflichtet, Proben bereitzustellen und die Versuchsbedingungen zu prüfen.
Artikel 42 Die Maßprüfungsbehörden, die der Messverwaltung der Volksregierung auf oder höher der Bezirksebene angehören, müssen die erforderlichen Mittel zur Durchführung von Messgesetzen und -vorschriften und zur Durchführung der Messüberwachung zur Bereitstellung technischer Garantien gemäß den Bestimmungen des staatlichen Finanzverwaltungssystems in den Haushaltsplan aller Ebenen aufnehmen.
Kapitel 10 Rechtliche Haftung
Artikel 43 Verwendet man gegen Artikel 2 dieser Regel illegale festgelegte Messeinheiten, um diese zu korrigieren; Veröffentlichungen, die den Verkauf beenden, können mit einer Geldstrafe von bis zu tausend Euro bestraft werden.
Artikel 44 Wer gegen die Bestimmungen des Artikels 14 des Messgesetzes der Volksrepublik China verstößt, wenn er die Herstellung, den Verkauf und die Einfuhr von Messgeräten mit illegalen festgelegten Messeinheiten und anderen Messgeräten, die vom Staatsrat verboten sind, aufhört, die Herstellung, den Verkauf und die Einfuhr einstellt, die Messgeräte und alle illegalen Einnahmen beschlagnahmt und eine Strafe von zehn bis fünfzig Prozent des illegalen Einkommens verurteilt.
Artikel 45 Abteilungen und Unternehmen, Unternehmenseinheiten und alle höchsten Messstandards, die eine Messprüfung durchführen, ohne dass die betreffende Volksregierung die Bewertung und die Qualifikation der Messverwaltung durchgeführt hat, werden angewiesen, ihre Verwendung einzustellen, können mit einer Strafe von bis zu tausend Yuan bestraft werden.
Artikel 46 Messgeräte, die in den Bereich der obligatorischen Prüfung fallen, die keine Prüfung nach den Vorschriften beantragen und Messgeräte, die in den Bereich der nicht obligatorischen Prüfung fallen, die nicht regelmäßig von sich selbst geprüft werden oder anderen Messprüfungsorganen regelmäßig geprüft werden, und die nach der Prüfung nicht in der Lage sind, ihre Nutzung fortzusetzen, können mit einer Strafe von weniger als tausend Yuan bestraft werden.
Artikel 47 Wer keine Lizenz für die Herstellung oder Reparatur von Messgeräten oder eine Lizenz für die Herstellung oder Reparatur von Messgeräten erhält, wird angewiesen, die Produktion und den Betrieb einzustellen, die hergestellten und reparierten Messgeräte zu versiegeln und alle unerlaubten Einnahmen zu beschlagnahmen und eine Strafe von zehn bis fünfzig Prozent seiner unerlaubten Einnahmen zu strafen.
Artikel 48 Wer ein neues Produkt von Messgeräten herstellt oder verkauft, das nicht durch die Typgenehmigung oder die Prototyp-Prüfung geeignet ist, wird befohlen, die Herstellung und den Verkauf einzustellen, dieses neue Produkt zu versiegeln und alle illegalen Einnahmen zu beschlagnahmen, und kann eine Strafe von bis zu 3.000 Yuan verurteilen.
Artikel 49 Herstellung oder Reparatur von Messgeräten, die nicht nach der Fabrikprüfung oder nach der Prüfung nicht konform sind, befehlen, die Fabrik einzustellen und alle illegalen Einnahmen zu beschlagnahmen; Bei schweren Umständen kann eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro bestraft werden.
Artikel 50 Importe von Messgeräten, die nicht durch die Prüfung und Qualifizierung der Messverwaltung der Volksregierung auf der Provinzebene oder höher verkauft werden, werden angewiesen, den Verkauf einzustellen, Messgeräte zu versiegeln und alle illegalen Einnahmen zu beschlagnahmen, und eine Strafe von zehn bis fünfzig Prozent ihres Verkaufsumfangs zu bestrafen.
Artikel 51 Die Verwendung von unzulässigen Messgeräten oder die Zerstörung der Genauigkeit und der Fälschung von Messgeräten, die dem Staat und den Verbrauchern Schäden verursachen, werden den Schadensersatz verurteilt, die Beschlagnahmung der Messgeräte und aller illegalen Einnahmen können mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Yuan bestraft werden.
Artikel 52. Wer den Verkauf von Ersatzteilen für fehlerhafte Messgeräte betreibt, wird befohlen, den Verkauf zu beenden, Ersatzteile für fehlerhafte Messgeräte und alle illegalen Einnahmen zu konfiszieren, und kann eine Geldbuße von bis zu 2.000 Yuan verurteilen; Bei schweren Umständen wird die Betriebsgenehmigung von der Wirtschaftsverwaltung aufgehoben.
Artikel 53 Einheiten und Einzelpersonen, die Messgeräte zur Täuschung von Verbrauchern herstellen, verkaufen oder verwenden, können ihre Messgeräte und alle illegalen Einnahmen beschlagnahmen und eine Geldbuße von bis zu 2.000 Yuan verurteilen; Wer den Täter Z bildet, wird gegenüber Personen oder Einheiten, die direkt verantwortlich sind, strafrechtlich haftbar gemacht.
Artikel 54 Einzelhandelsunternehmen, die Messgeräte, die außerhalb der Grenzen der staatlichen Vorschriften hergestellt oder repariert werden, oder die ihre Betriebstätigkeit nicht in Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Orten ausüben, werden angewiesen, die Herstellung und Reparatur einzustellen und alle illegalen Einnahmen zu beschlagnahmen, und können mit einer Strafe von bis zu fünfhundert Yuan bestraft werden.
Artikel 55 Eine Produktqualitätsprüfungsbehörde, die kein Zertifikat für die Zertifizierung der Messung erhalten hat, die notarische Daten der Gesellschaft zur Verfügung stellt, befiehlt sie, die Prüfung einzustellen, und kann eine Strafe von bis zu tausend Yuan verurteilen.
Artikel 56 Fälschung, Diebstahl, Verzug von M-Prüfungsstempel, Zertifikat, Beschlagnahmung seiner illegalen Prüfungsstempel, Zertifikat und alle illegalen Erträge, können zusammen mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 Yuan verurteilt werden; Der Täter Z ist strafrechtlich haftbar.
Artikel 57 Maß der Aufsicht über die Verwaltung, die gegen die Gesetze verstoßen, privaten Betrug, geringfügige Umstände, die Verwaltungsstrafen; Der Täter Z ist strafrechtlich haftbar.
Artikel 58 Die Einheit, die für die Typifizierung neuer Produkte von Messgeräten und die Prüfung von Prototypen verantwortlich ist, verletzt die Bestimmungen des Artikels 20 Absatz 2 dieser Regel, und entschädigt die Verluste der Antragsteller in Übereinstimmung mit den einschlägigen nationalen Vorschriften und verhält den unmittelbar verantwortlichen Personen administrative Sanktionen; Der Täter Z ist strafrechtlich haftbar.
§ 59. Verwaltungsstrafen werden verhängt, wenn ein Messprüfer eine der folgenden Handlungen begeht; Der Täter Z ist strafrechtlich haftbar:
a) Fälschung von Prüfdaten;
(2) falsche Daten zur Verfügung stellen, die der Senderpartei Schaden verursachen;
(3) die Messprüfung gegen die Prozeduren der Messprüfung erfolgt;
d) die Prüfung unter Verwendung von nicht bewerteten Qualifizierungskriterien durchgeführt wird;
(5) keine Dokumente zur Messprüfung erhalten wurden, um die Messprüfung durchzuführen.
Artikel 60 Die in dieser Regel vorgesehenen Verwaltungsstrafen werden von den Verwaltungsbehörden festgelegt, die die örtlichen Volksregierungen auf der Bezirksebene oder höher messen. Bei Geldstrafen von mehr als 10.000 Yuan ist die Entscheidung der Verwaltungsbehörde der Volksregierung auf Provinzebene zu melden. Die Beschlagnahmung des illegalen Einkommens und die Geldstrafe werden gleichzeitig in die Staatskasse übergeben. Die in Artikel 51 vorgesehenen Verwaltungsstrafen können auch von der Wirtschaftsverwaltung festgelegt werden.
Kapitel 11 Anhang
Artikel 61 In dieser Regel werden folgende Begriffe verstanden:
(1) "Messgerät" bezeichnet Geräte, Messgeräte, Messgeräte und Standardstoffe, die zur direkten oder indirekten Messung der Messwerte des Messobjekts verwendet werden können, einschließlich Messbenchmarks, Messnormen und Arbeitsmessgeräte.
(2) Messprüfung bezeichnet die gesamte Arbeit, die zur Beurteilung der Messleistung eines Messgerätes durchgeführt wird, um festzustellen, ob es geeignet ist.
(3) Typisierung bezieht sich auf eine umfassende Überprüfung und Bewertung der Messleistung eines neuen Produktprototyps eines Messgerätes.
(4) Messzertifizierung bezeichnet die Beurteilung und Bescheinigung durch die staatliche Messverwaltung der Fähigkeit und Zuverlässigkeit der entsprechenden technischen Einrichtungen zur Messprüfung und -prüfung.
(5) Die Messprüfungsstelle bezeichnet die betreffende technische Stelle, die die Messprüfung übernimmt.
(6) Schiedsverfahrensprüfung bezieht sich auf die Messprüfung und Prüfung, die mit Messwerten oder gemeinschaftlichen Maßstäben zum Zwecke der Entscheidung durchgeführt wird.
Artikel 62 Die Überwachung und Verwaltung von Messarbeiten außerhalb dieses Systems durch die Volksbefreiungsarmee F und das Verteidigungswissenschaftliche und technologische Industriesystem Chinas gilt ebenfalls für diese Regeln.
Artikel 63 Die Verwaltungsmethoden, der Verwaltungsbereich und alle Arten von Stempeln und Zertifizierungszeichen in Bezug auf diese Regel werden von der Messverwaltung des Staatsrates festgelegt.
Artikel 64 Diese Regel wird von der Verwaltungsbehörde des Staatsrates für die Auslegung der Messung zuständig.
Artikel 65 Diese Regeln gelten ab dem Tag ihrer Veröffentlichung.